Noch hat jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Datenschutzbestimmungen, die je nach Land verschieden sein können. Doch im vergangenen Jahr wurde von der EU Kommission eine Harmonisierung des Datenschutzes beschlossen und die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) verabschiedet. Die Verordnung zählt elf Kapitel und enthält 99 Artikel, den europaweiten Datenschutz einheitlich regeln. Am 25. Mai 2018 wird die EU DSGVO in Kraft treten.
Bislang richteten sich Unternehmen in Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit der EU DSGVO hat das deutsche BDSG zahlreiche Gemeinsamkeiten, dennoch bringt die Datenschutzverordnung zahlreiche Neuerungen mit sich. Unternehmen müssen deshalb handeln und ihren Datenschutz anpassen. Angesichts der Tatsache, dass die Datenschutz-Grundverordnung so umfassend ist, sind zahlreiche Anpassungen erforderlich, damit auch in Zukunft ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Das Spektrum der Bereiche, die von der EU DSGVO betroffen sind, ist breit gefächert. Unter anderem müssen Unternehmen zu jedem Zeitpunkt darlegen können, wo die Erfassung oder Verarbeitung von Daten mit Personenbezug erfolgt und welche Mitarbeiter dabei involviert sind. Ebenso hat die Datenschutz-Grundverordnung eine Stärkung der Rechte Betroffener zur Folge. Betroffene können z.B. von einem Unternehmen jederzeit eine Löschung ihrer Daten verlangen. Außerdem geht mit der EU DSGVO eine verschärfte Meldepflicht für Datenpannen einher.
Trotz dieser gravierenden Änderungen im Datenschutz gibt es immer noch viele Unternehmen, die sich nur unzureichend oder noch gar nicht mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU DSGVO befasst haben. Dabei ist es höchste Zeit zu handeln: Wenn die Datenschutz-Grundverordnung im kommenden Mai in Kraft tritt, müssen die neuen Datenschutzbestimmungen bereits eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, können die zuständigen Aufsichtsbehörden durchgreifen und Strafen verhängen.
Bei Datenschutzverstößen drohen drakonische Strafen
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass mit der EU DSGVO deutlich höhere Bußgelder einhergehen. Schon heute können Bußgelder, die aufgrund von Datenschutzverstößen verhängt werden, sich auf sechsstellige Beträge belaufen. Die neue Verordnung gestattet es den zuständigen Aufsichtsbehörden, ihre Bußgelder an den Jahresumsatz des Unternehmens zu koppeln. Hierdurch sind wesentlich höhere Bußgelder möglich.
Die EU Kommission hat sich für diese Maßnahme entschieden, damit führende Techkonzerne sowie andere Großunternehmen den Datenschutz ernst nehmen. Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob Datenschutzverstöße bewusst oder unbewusst begangen werden, die Verhängung von Bußgeldern ist in beiden Fällen gestattet. Unwissenheit schützt also nicht vor Strafe.
Entscheidende Datenschutzthemen im Überblick
Eine Übersicht der wesentlichen Punkte, die Unternehmen im Hinblick auf das bevorstehende Inkrafttreten der EU DSGVO berücksichtigen müssen, stellen die Datenschutzexperten von „Mein Datenschutzbeauftragter“ an folgender Stelle bereit: https://www.mein-datenschutzbeauftragter.de/eu-datenschutz-grundverordnung/
Unternehmen dürfen den Aufwand, der mit der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die EU DSGVO einhergeht, nicht unterschätzen. Nie zuvor war der Datenschutz so komplex und vielseitig. Hierfür zeigt sich insbesondere die anhaltende Digitalisierung verantwortlich. Es werden immer mehr Daten erfasst und beispielsweise in die Cloud verlagert. Viele Unternehmen müssen gestehen, dass sie nicht einmal wissen, an wen sie Daten weiterleiten und wer darauf Zugriff hat. Doch genau solche Aspekte sind künftig von noch größerer Bedeutung, damit die Daten von Verbrauchern und letztlich auch deren Persönlichkeitsrechte besser geschützt werden.
Externer Datenschutzbeauftragter für ein hohes Datenschutzniveau
Das Herstellen und Einhalten eines angemessenen Datenschutzniveaus im Unternehmen setzt umfassendes Knowhow voraus. Doch besonders in kleinen und mittelständische Unternehmen (KMU) mangelt es zumeist am notwendigen Fachwissen. Eine der sichersten Lösungen ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Der Experte für Datenschutz stellt sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau erreicht und auch in Zukunft eingehalten wird.
Dank der Spezialisierung profitieren Unternehmen vom Fachwissen und der Praxiserfahrung eines externen Datenschutzbeauftragten. Das Team von „Mein Datenschutzbeauftragter“ achtet in diesem Zusammenhang auf einen praxisgerechten Datenschutz, der exakt auf die Unternehmensprozesse zugeschnitten ist und zugleich aus wirtschaftlicher Sicht überzeugt. Ergänzend wird die Haftung minimiert, was für Unternehmen, die sich für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, zusätzliche Sicherheit bedeutet.
Mein-Datenschutzbeauftragter.de ist Dienstleister für Datenschutz und Datensicherheit mit Sitz in Stockelsdorf, nahe Lübeck. In der bundesweiten Beratung und Betreuung von Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir diese beim Ausbau eines modernen und praxisgerechten Datenschutzmanagement.
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