Mit ausländischen Fachkräften gewinnen

Um die Kenntnis und Nutzung der Anerkennungsmöglichkeiten zu fördern, haben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ gestartet. Gemeinsam wollen sie Unternehmen über die Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung informieren und für die Chancen sensibilisieren. Um das Thema erlebbar zu machen, findet vom 5. bis 8. Dezember die Ausstellung "Unternehmen Berufsanerkennung" im Haus der Wirtschaft statt.

Sechs Multimediastationen erzählen anhand von Erfolgsgeschichten, wie die berufliche Anerkennung als Instrument der Personalarbeit eingesetzt werden kann und geben konkrete Hilfestellungen für die Nutzung des Verfahrens. Die IHK Heilbronn-Franken möchte damit das Thema berufliche Anerkennung für die Region in den Fokus rücken. Die Ausstellung zählt damit auch zu einem der Veranstaltungspunkte innerhalb der Aktionswoche Willkommenskultur 2017 des Welcome Centers Heilbronn.

Hintergrund

Zahlreiche Arbeitnehmer mit einem ausländischen Berufsabschluss arbeiten nicht in ihrem erlernten Beruf. Viel Fachkräftepotenzial bleibt so ungenutzt. Gleichzeitig gibt es in Deutschland in vielen Branchen einen akuten Fachkräftemangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren verstärken wird. Eine Lösung für dieses Dilemma kann die berufliche Anerkennung sein, von der beide Seiten profitieren können. Die Ausstellung „Unternehmen Berufsanerkennung“ zeigt, wann und wie Betriebe das Verfahren zur Fachkräftesicherung einsetzen können.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland

Seit April 2012 haben ausländische Fachkräfte auf der Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) das Recht, die Gleichwertigkeit ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen, und so ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Für Berufe aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleitungen müssen sie sich hierfür an die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) wenden – die zentrale Anerkennungsstelle der deutschen Industrie- und Handelskammern.

Die Prüfung macht es für heimische Unternehmen einfacher, die Eignung von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen zu beurteilen. Ausländische Fachkräfte bekommen einen Nachweis ihrer Qualifikation, den sie bei der Stellensuche einsetzen können. Die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg, ist die von allen IHKs eingerichtete Stelle, die darüber entscheidet, ob und inwiefern die im Ausland erworbenen Qualifikationen denen in Deutschland gleichzusetzen sind.

Die Ausstellung ist ab Dienstag, 5. Dezember bis Freitag, 8. Dezember im Haus der Wirtschaft, IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn zu folgenden Uhrzeiten für Besucher geöffnet: Montag bis Donnerstag 08:00-17:00 Uhr, Freitag 08:00-15:00 Uhr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 9677-0
Telefax: +49 (7131) 9677-199
http://www.heilbronn.ihk.de

Ansprechpartner:
Petra Volz
Information und Anmeldung
Telefon: +49 (7131) 9677-308
Fax: +49 (7131) 9677-309
E-Mail: petra.volz@heilbronn.ihk.de
Dr. Detlef Schulz-Kuhnt
Kommunikation
Telefon: +49 (7131) 9677-106
Fax: +49 (7131) 9677-243
E-Mail: pr@heilbronn.ihk.de
Sabrina Rohrbach
Sachbearbeitung Berufsbildung
Telefon: +49 (7131) 9677-465
Fax: +49 (7131) 9677-478
E-Mail: sabrina.rohrbach@heilbronn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.