Thurn Produkte nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung

Die Thurn Produkte GmbH und die AT Abfüllbetrieb Greven GmbH, die ehemaligen Luhnswerke, wollen sich durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufstellen. Den entsprechenden Anträgen der Geschäftsführung hat das Amtsgericht Bonn zugestimmt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, die beiden Unternehmen fortzuführen und nachhaltig zu sanieren sowie die Arbeitsplätze zu erhalten. Deshalb laufen der Geschäftsbetrieb und die Produktion weiter wie bisher“, erklärt Geschäftsführer Adolf Günter Thurn. Mit dem Verfahren nutzen die Unternehmen die Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor fünf Jahren geschaffen hat, damit sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen können. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung selbstständig durchführen.

In dem Verfahren wird die Thurn-Gruppe vom Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp begleitet. Die Düsseldorfer Beratung und Wirtschaftskanzlei wird die Unternehmen in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens begleiten und die betriebswirtschaftliche sowie operative Restrukturierung durchführen. Neben der Erstellung des Sanierungskonzeptes wird die Unternehmensleitung durch den Sanierungsexperten Nils Averbeck ergänzt. „Die Thurn-Gruppe hat enormes Entwicklungspotenzial, deshalb ist die Eigenverwaltung der richtige Weg für das Unternehmen, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Nils Averbeck.

Der Wasch-, Putz- und Reinigungsmittelhersteller betreibt vier Produktionsstätten in Neunkirchen Seelscheid, Greven, Kerkrade und Much. Das niederländische Werk in Kerkrade ist von dem Eigenverwaltungsverfahren nicht betroffen. Die Unternehmen erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 200 Mio. Euro und beschäftigen über 450 Mitarbeiter. Die Mitarbeiter wurden heute in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für den Monat August wurden vom Unternehmen bezahlt und sind darüber hinaus für weitere drei Monate über die Bundesagentur für Arbeit abgesichert. Danach übernehmen die Unternehmen wieder die Zahlungen an die Mitarbeiter. Ein Arbeitsplatzabbau ist derzeit nicht geplant.

Das 1977 gegründeten Unternehmen hat sich zu einer Sanierung in Eigenverwaltung entschieden, da sich Optimierungsmaßnahmen, die im vergangen Jahr entwickelt wurden, verzögerten und die gewünschten Kostenreduzierungen ausblieben. Ebenso bleibt die Rentabilität des Produktionswerkes in Greven hinter den Erwartungen zurück. „Mit der Eigenverwaltung können wir nun weitere Maßnahmen nutzen, die die Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens deutlich verbessern. Die wichtigsten Lieferanten haben bereits zugesichert, zum Unternehmen zu stehen und uns weiter zu beliefern. Auch die Handelspartner wollen den eingeschlagenen Weg mitzugehen“, blickt Geschäftsführer Adolf Günter Thurn zuversichtlich in die Zukunft.

Zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp wird das Unternehmen ein Sanierungskonzept erarbeiten und zeitnah umsetzen. Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen Prozessoptimierungen in der Verwaltung und den Produktionsstätten, eine Reduzierung der Komplexitäts- und Logistikkosten sowie Investitionen in innovative Produkte und neue Vertriebskanäle. „Die Gruppe erzielt überdurchschnittliche Erfolge in der Forschung und Entwicklung und landet bei vielen Produkttests regelmäßig auf den vorderen Plätzen“, erläutert Adolf Günter Thurn nicht ganz ohne Stolz und weiter, „daran wollen wir auch in der Eigenverwaltung anknüpfen.“

Mit der Eigenverwaltung nutzen die Unternehmen die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter dem Schutz des Gesetzgebers. Während des Verfahrens werden die Geschäfte weiterhin unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung geführt. Allerdings steht die Unternehmensleitung unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Der vorläufige Sachwalter hat darüber hinaus die Aufgabe, dass keine Benachteiligungen für die Gläubiger eintreten. Das Amtsgericht Bonn hat für beide Unternehmen den vorläufigen Sachwalter Dirk Obermüller, Partner der überregional tätigen Wirtschaftskanzlei dhpg aus Bonn bestellt, der schon viele vergleichbare Verfahren erfolgreich begleitet hat. „Ich habe mir vor Ort einen ersten Überblick verschafft. Die Mitarbeiter sind sehr motiviert und die Beteiligten haben ihre Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert“, erklärt der vorläufiger Sachwalter Dirk Obermüller.

Über Buchalik Brömmekamp

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher mehr als 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz erfolgreich beraten.

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