„Die Wirtschaft hat ein hohes Eigeninteresse an einem fairen Wettbewerb durch Ausschluss von Unternehmen, die sich nicht an die für alle geltenden Regeln halten“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. „Wir sehen daher in Maßnahmen, die für mehr Lauterkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sorgen, ein probates Mittel zur Herstellung eines gleichen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge“. Die Einführung eines elektronischen Wettbewerbsregisters, so Cloß weiter, sei ein sinnvoller Schritt, um die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bürokratiearm zu überprüfen. Durchführende Stelle ist das Bundeskartellamt. Eingetragene Unternehmen können eine vorzeitige Löschung durch Maßnahmen der Selbstreinigung erreichen.
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