„Wir wollen mit der dadurch möglichen Studienzeit-Verkürzung die Schwelle zur Aufnahme eines Studiums für unsere Absolventinnen und Absolventen senken“, erläutert der Schulleiter der Kerschensteiner-Schule, Ulrich Droste, die Zielsetzung des Vertrages. „Gleichzeitig bietet sich für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, erfahrene Technikerinnen und Techniker im Rahmen der Personalentwicklung weiterzuqualifizieren.“
Um den Zugang zum Studium an der HSB zu ermöglichen – in Frage kommen die Studiengänge „Maschinenbau B.Eng.“, „Luft- und Raumfahrttechnik B.Eng.“ und der Internationale Studiengang „Industrial Management und Engineering China B.Eng.“ -, regelt das Abkommen die pauschale Anrechnung von Kompetenzen und Fähigkeiten. „Diese Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Rahmen des von der Technikerschule angebotenen Ausbildungsganges ,Staatlich geprüfte Technikerin / staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik‘ bzw. in den genannten Studiengängen erworben werden, können nach Durchführung einer qualitätssichernden Äquivalenzprüfung anerkannt werden“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Dirk Hennigs, Studiendekan in der Fakultät Natur und Technik der HSB.
Voraussetzung für dieses Verfahren war eine vergleichende Qualitätsprüfung durch die zuständigen Gremien. Dazu wurden Ausbildungspläne, Modulhandbücher, Unterrichtsmaterialien, Prüfungsaufgaben und beispielhafte Prüfungsleistungen genau untersucht und verglichen. Ergebnis: Die mit dem erfolgreichen Abschluss der in dem Vertragsanhang ausgewiesenen Fächer des Ausbildungsgangs der Technikerschule nachgewiesenen Kompetenzen und Fähigkeiten sind als gleichwertig im Sinne des Paragraphen 56 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes mit den im Rahmen des Studiums der ausgewiesenen Module der einschlägigen HSB-Studiengänge zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten bewertet worden.
Und wie funktioniert dieses Anrechnungsverfahren in der Praxis? „Die Absolventinnen und Absolventen der Technikerschule müssen in einem der drei Studiengänge immatrikuliert sein und einen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie auf das Abschlusszeugnis der Technikerschule hinweisen,“ so Dirk Hennigs. „Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Anrechnung im Bachelor-Zeugnis ausgewiesen und im Anhang des Zeugnisses, dem Diploma Supplement, dargestellt.“
Für den Konrektor für Studium und Lehre der Hochschule Bremen, Prof. Dr. Axel Viereck, ist die Zusammenarbeit mit der Technikerschule Delmenhorst – nach dem Vertragsschluss mit der Technikerschule Bremen im Jahr 2015 – ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Durchlässigkeit von Bildungsgängen: „Wir können durch die Anrechnung der in der Anlage zum Vertrag ausgewiesenen Lernbereiche und Fächer des Ausbildungsganges der Technikerschule sowie der Module der bereits erwähnten Studiengänge das Bachelor-Studium noch attraktiver machen und so neue Zielgruppen erreichen. Damit leisten wir als HSB einen wertvollen Beitrag, die sich abzeichnende Fachkräftelücke in einem für die Region bedeutsamen Wirtschaftssektor zu schließen. Nicht zuletzt machen wir außerdem die berufliche Bildung noch attraktiver, indem wir durch die Schaffung von mehr Durchlässigkeit neue Bildungschancen eröffnen.“
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