TÜV Rheinland für die Überprüfung von CO2-Emissionen bei Seeschiffen akkreditiert

TÜV Rheinland hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die erweiterte Akkreditierung nach ISO 14065 erhalten, einem weltweit gültigen Standard zur Bewertung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen. Damit ist das Unternehmen jetzt auch als Prüf- und Verifizierungsstelle gemäß EU-Verordnung 2015/757 zur Überwachung von CO2-Emissionen im Seeverkehr zugelassen und kann als neutrale Instanz die korrekte Treibhausgaserfassung von Hochseeschiffen bestätigen. „Dabei kommt uns unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Emissionsüberwachung im Bereich des EU-Emissionshandels zugute“, sagt Peter Maczey, Fachgebietsleiter Umwelt- und Klimaschutz bei TÜV Rheinland.

Der Hintergrund: Der Großteil der Waren im weltweiten Handel wird per Seeschiff transportiert. Deren klimaschädliche Emissionen wurden bis dato in der EU-Klimaschutzpolitik nicht adäquat berücksichtigt. Dies hat sich mit dem Erlass der Verordnung 2015/757 geändert. Sie beinhaltet Anforderungen für Schiffe, die gewerblich Güter oder Personen befördern, eine Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 5.000 haben und einen EU-Hafen anlaufen. Etwa 10.000 Schiffe weltweit sind voraussichtlich von der neuen europäischen Verordnung betroffen, darunter auch einige hundert Kreuzfahrtschiffe.

Mit der Umsetzung kommen neue Anforderungen auf Schiffseigner und –betreiber zu. Damit die CO2-Emissionen einheitlich erfasst werden, verlangt die Regulierungsbehörde, dass in einem ersten Schritt bis zum 31.08.2017 einer akkreditierten Prüfstelle wie TÜV Rheinland ein Monitoringkonzept für jedes der entsprechenden Schiffe vorgelegt wird. Die Prüfstelle bestätigt bis Ende des Jahres die Konformität des Konzepts mit den EU-Vorgaben und verifiziert ab 2018 die darauf basierenden Jahresberichte. „Dazu müssen die Kraftstoffverbräuche ermittelt sowie daraus abgeleitet die CO2-Emissionen und Transportdaten je Fahrt erfasst und im Jahresrhythmus an die Europäische Union berichtet werden“, so der Experte.

Die internationale Seeschifffahrts-Organisation IMO beabsichtigt, zukünftig ein vergleichbares Monitoring und Reporting von den Schiffsunternehmen einzufordern. „Wir bieten unseren Kunden eine zukunftssichere Lösung“, sagt Maczey. „Neben der Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Verordnung können wir unseren Kunden zum Beispiel auch bei zukünftigen Regelungen durch die IMO unterstützen“, so der Experte.

TÜV Rheinland ist nach der erfolgten Akkreditierung als Verifizierungsstelle im Sinne der Verordnung tätig. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren in der Messung und Auswertung von Emissionen und in der Luftreinhaltung als Prüforganisation anerkannt und betreut erfolgreich Kunden bei der Umsetzung von EU-Verordnungen für CO2-Emissionen stationärer Anlagen zum Beispiel in der Industrie oder der Energieerzeugung.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.700 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Frank Ehlert
Pressesprecher Industrie Service
Telefon: +49 (221) 806-2424
E-Mail: frank.ehlert@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel