MS „Antofagasta“ – So verteidigen Anleger ihre Investitionen, trotz Insolvenz

Anleger des FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Am 2. Mai 2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 67b IN 53/17). Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Betroffenen, zusätzliche Rettungsboote zu Wasser zu lassen.

Bereits Anfang März stellte die FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG (Hamburg) Insolvenzantrag. Auch sie konnte die Schifffahrtskrise offensichtlich nicht ausmanövrieren. Die jetzige Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens war somit bloß eine Frage der Zeit. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Damit die Anleger im Verfahren keine Benachteiligungen erfahren, sollten sie ihre Forderungen in jedem Fall fristgerecht zum 28. Juni 2017 anmelden lassen.“

Damit sei es, so Heinze weiter, für sie aber längst nicht getan. „Noch gibt es keine Informationen bezüglich der zu erwartenden Insolvenzquote. Ähnliche Fälle aber zeigen, dass diese eher gering ausfällt. Ich rate den Betroffenen daher zur professionellen Prüfung ihrer Ansprüche. So bietet sich ihnen die Chance, zumindest Teile ihrer Investitionen vor dem Untergang zu bewahren.“

Berater oder Vermittler kommen dabei als Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche in Betracht. Zahlreiche Gerichtsurteile sind bereits zu Gunsten der Anleger gefallen. Sie belegen, dass Fehler in der Anlageberatung keine Seltenheit sind. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten Anlegern deshalb eine kostenfreie Erstbewertung an.

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