Personaldienstleister: Arbeitsschutz heißt Verantwortung

Mehr als 900.000 Menschen in Deutschland sind in Zeitarbeit beschäftigt. Ob Krankenpflege, IT oder Handwerk: Viele Branchen suchen dringend Fachkräfte. Entsprechend breit müssen sich Personalvermittler aufstellen – auch beim Thema Arbeitsschutz. Denn jeder Beruf beinhaltet andere Risiken und Vorschriften, nach denen alle Vertragspartner – also Personalagentur, Arbeitnehmer und das beschäftigende Unternehmen – handeln sollten.

Nachprüfen ist besser

„Am Ende tragen die Unternehmen, die Zeitarbeitspersonal beschäftigen, die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben“, sagt Christoph Zimmermann, Experte für Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Doch auch die Personalvermittler sind verantwortlich. „Die Agenturen sollten Arbeitnehmer nicht ohne eine grundlegende Sicherheitsschulung in den Job schicken“, so Zimmermann. Angebracht seien zudem regelmäßige Besuche am Arbeitsplatz und Gespräche über die Arbeitsbedingungen. Nur so lasse sich wirklich prüfen, ob der Arbeitgeber das Leihpersonal korrekt auf die Aufgaben vorbereitet hat und wie im Arbeitsvertrag vereinbart einsetzt. „Sich allein auf eine unterzeichnete Gefährdungsbeurteilung oder auf Aussagen des Unternehmens zu verlassen, reicht nicht“, unterstreicht Christoph Zimmermann.

Breite Kenntnisse beim Arbeitsschutz sind Pflicht

Den Arbeitsschutz sicherzustellen, ist für Personaldienstleister zwar kosten- und zeitintensiv, aber unbedingt notwendig. Kommt es zu Unfällen, steht nicht nur die Gesundheit der Klienten, sondern das eigene Geschäft auf dem Spiel. In der Personalagentur sollte die Fachkraft für Arbeitsschutz eine breit gefächerte Kenntnis der gesetzlichen Regeln haben und ein kompetenter Vermittler zwischen Klient, Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft sein. Die von TÜV Rheinland angebotenen, international anerkannten Arbeitssicherheit-Zertifizierungen für Personaldienstleister (SCP) und technische Dienstleister (SCC) helfen Personalagenturen überdies, ihre Kompetenz gegenüber Unternehmen verlässlich nachzuweisen.

Weitere Informationen sind unter www.tuv.com/scc-scp-arbeitssicherheit abrufbar.

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