Haufe Frühjahr 2017: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Mit dem 1. Januar 2017 trat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Die beschlossenen Maßnahmen sollen schrittweise bis 2022 umgesetzt werden. Damit wird vor allem die Kommunikation zwischen Steuerzahler, Steuerberater und Finanzverwaltung revolutioniert. Was sich genau ändert und wie sich die Änderungen auf die Betroffenen auswirken und anwenden lassen, zeigt die Haufe-Neuerscheinung "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens".

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, gilt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (GeMoBest) in Fachkreisen als "großer Wurf". Das GeMoBest soll das Steuerrecht und den Steuervollzug an die Anforderungen einer immer stärker technisierten und digitalisierten Gesellschaft anpassen. Dabei geht es vor allem um die papierlose Kommunikation zwischen Steuerpflichtigem, Steuerberater und der Finanzverwaltung. Damit sollen bürokratische Hürden abgebaut und das Besteuerungsverfahren technisch, organisatorisch und rechtlich modernisiert werden. Auf alle beteiligten Parteien kommen dadurch erhebliche Änderungen zu, beispielsweise bei ELSTER, dem Ausbau der vorausgefüllten Steuererklärung, bei elektronischen Anträgen oder bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden.

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer (Studiengangsleiter "Master of Taxation" an der Leuphana Universität Lüneburg) und Till Kristian Wind zeigen in "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" übersichtlich und detailliert, worauf Unternehmen und Steuerberater bei der E-Besteuerung achten müssen. Dabei beantworten sie alle relevanten Fragen zum Thema: neue Abläufe, Fristen und Auskunftsansprüche. Damit wird die Neuerscheinungen zu einem unerlässlichen Helfer für alle, die von den Änderungen des Gesetzes betroffen sind.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bestellungen. Entweder unter carla.jung@prospero-pr.de oder mit dem Bestellfax.

Michael Preißer / Till Kristian Wind
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
ISBN: 978-3-648-07310-0
1. Auflage 2017
202 Seiten
39,95 Euro
Hardcover

 

Über die Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG

Die Haufe Gruppe mit ihren Marken Haufe, Haufe Akademie und Lexware ist einer der deutschlandweit führenden Anbieter für digitale Arbeitsplatzlösungen und Dienstleistungen sowie für Aus- und Weiterbildung. Haufe Fachbücher und eBooks vereinen ein einzigartiges Gesamtprogramm mit Titeln aus den Bereichen Immobilien, Management, Marketing, Rechnungswesen und Human Resources. Aus den Kernbereichen eines erfolgreichen Verlagsgeschäftes hat sich die Haufe Gruppe konsequent zu einem Spezialisten für digitale und webbasierte Services entwickelt. Sie machen 95 Prozent des Gesamtumsatzes aus.

Die Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Freiburg beschäftigt über 1.500 Mitarbeiter im In- und Ausland. Sie verfolgt eine internationale Wachstumsstrategie, die durch das heutige Leistungs- und Produktportfolio getragen wird. Vorangetrieben wird der Wachstumskurs durch die erfolgreiche wechselseitige Nutzung der Kernkompetenzen und Stärken der einzelnen Unternehmen und Marken. So konnte die Haufe Gruppe trotz eines schwierigen Marktund Konjunkturumfeldes im Geschäftsjahr 2015 (Juli 2014 bis Juni 2015) einen Umsatz von über 292 Mio. Euro erzielen (Vorjahr: über 266 Mio. Euro).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Telefon: +49 (761) 898-0
Telefax: +49 (761) 898-993184
http://www.lexware.de

Ansprechpartner:
Carla Jung
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 273383-16
Fax: +49 (89) 273383-29
E-Mail: carla.jung@prospero-pr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel